2G-plus-Regel soll ab Montag in Brandenburger Gaststätten gelten

In der Brandenburger Gastronomie soll von Montag an eine 2G-plus-Regelung zur Eindämmung der Omikron-Variante des Coronavirus gelten. Darauf habe sich das Kabinett der rot-schwarz-grünen Landesregierung am Dienstag verständigt, teilte die Staatskanzlei mit. Dann wäre der Zutritt in Gaststätten, Bars und Kneipen für Geimpfte und Genesene zusätzlich mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test möglich. Ausgenommen von der Testpflicht sollen Menschen mit einer Booster-Impfung bleiben.

Dies gelte auch, wenn Kulturveranstaltungen von der 2G-plus-Regelung Gebrauch machten, so die Staatskanzlei. Zudem soll im Öffentlichen Nahverkehr eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gelten. Die neuen Corona-Regeln, die sich an den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz orientieren, sollen am Freitag vom Kabinett beschlossen werden. Die Bund-Länder-Konferenz hatte die FFP2-Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr sowie in Geschäften allerdings nur «dringend empfohlen».



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Laila

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