Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Brandstifter von Nauen auf



Potsdam/Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Brandstifter von Nauen, Maik Schneider, aufgehoben. Der BGH hat diese Entscheidung am Donnerstag auf seiner Webseite veröffentlicht. . Der Prozess gegen den NPD-Politiker wegen der Brandstiftung an einer als Asylbewerberunterkunft vorgesehenen Turnhalle in Nauen (Havelland) muss nun am Landgericht Potsdam neu aufgerollt werden. Schneider war in erster Instanz zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass ein Schöffe in dem Prozess Äußerungen von Schneider zu seiner Tat als «Quatsch» bezeichnet hatte. Dieser Ausspruch habe, anders als vom Landgericht entschieden, ein Misstrauen von Schneider in die Unparteilichkeit des Schöffen gerechtfertigt, so das oberste Strafgericht.



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