Entschädigung für Wahlhelfer beträgt künftig bis zu 120 Euro

Wahlhelfer in Berlin erhalten künftig bis zu 120 Euro für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Eine entsprechende Änderung der Wahlordnung beschloss der Senat am Dienstag. Die neue Höhe des sogenannten Erfrischungsgeldes ist damit doppelt so hoch wie bei früheren Wahlen und Abstimmungen. Sie ist aber niedriger als die 240 Euro, die Wahlhelfer bei der Wiederholungswahl am 12. Februar erhalten. Die neue Regelung gilt den Angaben zufolge ab 1. März. Sie greift damit zum ersten Mal beim Volksentscheid über ehrgeizigere Klimaziele am 26. März.



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Laila

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