Nach Flucht Lockerungen für Sicherungsverwahrten gestrichen

Nach seiner Flucht bei einem Ausgang aus der Berliner Sicherungsverwahrung sind dem Straftäter sämtliche Lockerungen gestrichen worden. Das berichtete Senatsjustizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) am Mittwoch im Justizausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Bislang sei unklar, was den Mann nach 110 Ausgängen ohne jegliche Beanstandung veranlasst habe, sich am 6. Februar abzusetzen. Dies werde weiterhin versucht zu ergründen, so Badenberg. Die Lockerungsmaßnahmen für den verurteilten Vergewaltiger seien sorgfältig auch mithilfe externer Gutachter geprüft worden. Der Fall beruhe nicht auf einem Fehlverhalten der Justiz, betonte die Senatorin. 

Der 54-Jährige hatte einen begleiteten Besuch bei einer sozialen Einrichtung genutzt, um zu fliehen. Bei bisherigen Vernehmungen habe er angegeben, er sei danach zusammen mit einer Bekannten nach Schleswig-Holstein gefahren. Es werde geprüft, ob das stimme, so die Senatorin. Die Polizei hatte den geflohenen Straftäter aus Berlin am späten Abend des 9. Februar im Kreis Dithmarschen gefasst. 

Der Häftling sitzt wieder in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel ein. Der Mann war 2004 vom Landgericht Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. 

Wegen der Schwere der Tat und weil er als gefährlich eingestuft wurde, kam er nach der Haft in Sicherungsverwahrung - zunächst in Brandenburg, seit 2019 dann in Berlin. Seit 2021 wurden dem Straftäter laut Berliner Justizverwaltung Ausgänge gewährt. Dazu seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es. 



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Laila

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