Sozialgericht: Keine Ghetto-Rente für Roma aus Serbien

 

Berlin - Das Berliner Sozialgericht hat die Klage einer Roma-Frau auf Rentenzahlung für frühere Arbeit in einem Nazi-Ghetto abgewiesen. Zur Begründung hieß es, in Serbien und Mazedonien habe es während der NS-Besatzung keine Ghettos für Angehörige der Roma-Volksgruppe gegeben. Das habe ein Gutachten eines Sachverständigen ergeben, teilte das Sozialgericht heute mit. Daher habe die damals sechs bis zehn Jahre alte Klägerin keinen Anspruch auf eine entsprechende Rente.

Das Gericht zweifelte auch an den wahrheitsgemäßen Angaben zu dem Fall. Die Erklärungen der Frau und anderer Kläger stünden «weder in Einklang mit den historischen Fakten», noch sei «eine persönliche und individuelle Wiedergabe» zu erkennen. Es sei eher denkbar, «dass der Klägerin und anderen Antragstellern vorgefertigte Erklärungen ohne Bezug zum individuellen Verfolgungsschicksal zur Unterschrift vorgelegt» worden seien.



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Diana

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