Verurteilter Mörder soll wieder ins Gefängnis - Noch keine Ladung

 

Potsdam - Nach seiner Freilassung wegen zu langer Verfahrensdauer muss ein verurteilter Mörder wieder ins Gefängnis. Wie das Landgericht Potsdam mitteilte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil gegen Michael A. wegen Mordes bestätigt und die Revision verworfen.

Der Mann aus Stahnsdorf (Potsdam-Mittelmark) wurde im Februar vergangenen Jahres zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er im Dezember 2015 mit seinem Auto gegen einen Baum gefahren war, um seine Ehefrau zu töten. Ende 2018 wurde er wegen einer überlangen Verfahrensdauer aus der Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam habe nun wieder die Strafvollstreckung bei dem 64-Jährigen eingeleitet, erklärte das Landgericht.

Der Verteidiger des 64-Jährigen, Sven Oliver Milke, erklärte heute, sein Mandant habe noch keine Ladung zum Haftantritt an seine Potsdamer Adresse erhalten. Milke verwies darauf, dass der Bundesgerichtshof davon ausgegangen sei, dass sein Mandant noch in Haft sitze. Denn dies sei auf dem Beschluss des BGH vermerkt.

In der «Bild»-Zeitung (Freitag) hatte 64-Jährige erklärt, er wolle nicht wieder ins Gefängnis und werde nun verreisen. Sein Anwalt wollte dies nicht näher kommentieren. «Speziell ist es mir nur erlaubt, eine straflose Flucht als eine denkbare Alternative darzustellen», sagte Milke. «Im übrigen habe ich die Entscheidung dem Mandanten selbst zu überlassen. Meine Verteidigertätigkeit kann nicht davon abhängen, welches Verhalten der Mandant an den Tag legt, nachdem er sachkundig gemacht worden ist.»



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Diana

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