Berliner Kitas müssen sich an Zuzahlungs-Obergrenze halten
Berliner Kitas dürfen Eltern der betreuten Kinder nicht schrankenlos für Zusatzangebote wie
Berlin - Berliner Kitas dürfen Eltern der betreuten Kinder nicht schrankenlos für Zusatzangebote wie Sport, Bio-Essen oder Sprachunterricht zur Kasse bitten. Die geltende Obergrenze von monatlich 90 Euro sei rechtens, entschied das Berliner Verwaltungsgericht nach Angaben der Familienverwaltung vom Freitag. Die Obergrenze sei «sinnvoll und geboten», um allen Eltern und Kindern unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten den gleichen Zugang zu allen Angeboten zu ermöglichen, so das Gericht.
Geklagt hatten den Angaben zufolge zwei freie Kitaträger, die monatlich zwischen 220 und 450 Euro, in einer Einrichtung sogar bis zu 780 Euro pro Monat, erhoben. Solche Summen sind laut Gericht nur möglich, wenn die Kita im Gegenzug auf die staatliche Förderung verzichtet. Diese macht den größten Teil der Kita-Einnahmen aus.
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