Berliner NPD wehrt sich in Karlsruhe erfolgreich gegen Geldbuße
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klage der Berliner NPD wegen einer gegen die Partei verhängten Geldbuße stattgegeben. Grund dafür ist, dass dabei die Meinungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt wurde, wie das Gericht in Karlsruhe heute mitteilte. (Az. 1 BvR 811/17)
Der NPD-Landesverband hatte auf seiner Facebook-Seite zwischen 2014 und 2016 etliche kämpferische Beiträge zur Flüchtlingspolitik veröffentlicht. Die Kommentare dazu waren laut Verfassungsgericht «grob herabsetzend». Die Landesmedienanstalt verhängte deshalb gegen den Landesverband eine Geldbuße von 1300 Euro - weil es bei der NPD keinen Jugendschutzbeauftragten gab. Anbieter von Telemedien sind verpflichtet, so einen Beauftragten zu bestellen, wenn sie jugendgefährdende Angebote zugänglich machen.
Die Gerichte in Berlin hatten die Geldbuße auf 600 Euro reduziert, aber grundsätzlich bestätigt. Die Begründung dafür reicht den Verfassungsrichtern allerdings nicht aus. Selbst hetzerische Äußerungen könnten unter die Meinungsfreiheit der politischen Parteien fallen. Und ein Eingriff in die Meinungsfreiheit bedürfe immer einer besonderen Rechtfertigung, heißt es in dem Beschluss. Das Berliner Amtsgericht habe die Äußerungen einfach pauschal als jugendgefährdend eingestuft. Es muss nun noch einmal über die Geldbuße verhandeln und entscheiden.
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