Besserer Zugang zu Meistergründungsprämie in Brandenburg
Potsdam - Frisch gebackene Meister können künftig in Brandenburg leichter zur Gründungsprämie kommen. Bisher musste sie innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Prüfung beantragt werden, teilte das Wirtschaftsministerium am Mittwoch mit. Die Frist entfalle, wenn ein bestehender Betrieb übernommen werde. Bei weiblichen Meistern gebe es keine Frist, auch wenn sie sich selbstständig machten.
Der Zuschuss solle dazu beitragen, den Bestand an Handwerksunternehmen zu sichern, sagte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD). Derzeit bestehen fast 40 000 Betriebe.
Seit Herbst 2015 gilt die Prämie in zwei Stufen. 8700 Euro stehen maximal als Basisförderung bereit, wenn ein Betrieb gegründet beziehungsweise übernommen sowie eine Beteiligung eingegangen wird. Für einen zusätzlichen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz winken bis zu 3300 Euro.
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