Bisher 91 unbegleitete minderjährige Ukrainer in Brandenburg gemeldet
Die Jugendbehörden seien verpflichtet, alle unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und
Die Jugendbehörden seien verpflichtet, alle unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer vorläufig in Obhut zu nehmen, erklärte die Sprecherin. Dies gelte grundsätzlich auch für jene jungen Kriegsflüchtlinge, die mit Erwachsenen aus der Ukraine eingereist sind, die aber nicht ihre Eltern oder Sorgeberechtigten sind. Allerdings werde geprüft, ob die Minderjährigen bei den Begleitpersonen bleiben könnten. Ausschlaggebend sei das Kindeswohl.
Die Behörden könnten jedoch auch entscheiden, ob die Minderjährigen bei einer anderen geeigneten Person, in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung oder in einer sonstigen Wohnform untergebracht werden. Das Ministerium habe keine Meldungen darüber, wo sie konkret in Brandenburg verblieben sind, sagte die Sprecherin. Bislang seien noch keine unbegleiteten Minderjährigen aus der Ukraine auf Kommunen anderer Bundesländer verteilt worden.
In den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs sind nach Angaben der Landesregierung vom Mittwoch bisher rund 25 000 ukrainische Kriegsflüchtlinge registriert. Mehr als 82 Prozent sind privat untergebracht, gut 7 Prozent in Gemeinschaftsunterkünften und 6,5 Prozent in Notunterkünften. In der Erstaufnahme des Landes waren zuletzt etwa 1100 Männer und Frauen aus der Ukraine untergebracht.
Nachricht teilen
… ich on air!