Brandenburg nimmt fehlerhafte Fahrverbote zurück
Brandenburg hebt wegen des Formfehlers im neuen Bußgeldkatalog alle Fahrverbote für Raser auf, die nur nach dem
Brandenburg nimmt fehlerhafte Fahrverbote zurück
Potsdam - Brandenburg hebt wegen des Formfehlers im neuen Bußgeldkatalog alle Fahrverbote für Raser auf, die nur nach dem neuen Recht verhängt wurden. Innenminister Michael Stübgen (CDU) stoppte die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden, wie das Ministerium am Donnerstag in Potsdam mitteilte. Bereits abgegebene Führerscheine müssten in diesem Fall sofort zurückgeschickt werden, Bußgeld müsse auch bei schon rechtskräftigen Bescheiden vorerst nicht bezahlt werden. «Wir drehen jetzt alle Regeln zurück auf den Stand vor der Änderung», sagte Stübgen. In Brandenburg zog die zentrale Bußgeldstelle dem Ministerium zufolge bisher keine Führerscheine ein. Ob die Kommunen Führerscheine einzogen, ist bisher unklar.
Die neue Straßenverkehrsordnung sah einen Führerscheinentzug für zu schnelles Fahren schon bei geringeren Überschreitungen als bisher vor, außerdem wurden höhere Bußgelder fällig. Nach der neuen Straßenverkehrsordnung droht eigentlich ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Vorher lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.
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