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Bundesgericht setzt Verhandlung über «Compact»-Verbot fort

Im Juli 2024 wurde das rechtsextreme Magazin «Compact» verboten. Richter entschieden, dass es zunächst weiter erscheinen darf.

Berlin/Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzt heute die Verhandlung über das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» fort. Im Zentrum stehen Äußerungen in den Magazinen und deren Bewertung, so vorsitzender Richter Ingo Kraft. Es handelt sich dabei um Auszüge aus Belegstellen, die das Bundesinnenministerium auf mehr als 240 Seiten vorgelegt hat. 
Dabei geht es um Beispiele für die Verletzung der Menschenwürde, Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit sowie Rassismus und Antisemitismus. 

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