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Corona-Regeln in Geschäften gelockert - aber nicht in Gaststätten

In Brandenburg dürfen von Mittwoch an auch Ungeimpfte wieder in allen Geschäften einkaufen

In Brandenburg dürfen von Mittwoch an auch Ungeimpfte wieder in allen Geschäften einkaufen: Die Brandenburger Landesregierung hat am Dienstag die Aufhebung der 2G-Regel im gesamten Einzelhandel beschlossen. Stattdessen gelte dort wie in allen Orten mit Publikumsverkehr fortan eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, teilte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Dienstag nach der Kabinettssitzung mit. Die neue Brandenburger Corona-Verordnung ist bis zum 23. Februar begrenzt.

Zudem soll die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 750 fallen. Dieser hohe Wert herrscht aktuell in allen Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Erhebung von Kontaktdaten etwa in der Gastronomie soll ausgesetzt werden. Für Sport im Freien soll die 3G-Regel herrschen, also Zugang für Geimpfte, Genesene oder tagesaktuell negativ Getestete.

Die 2G-plus-Regel in Gaststätten bleibt dagegen bestehen - sie schreibt einen zusätzlichen negativen Test oder eine Booster-Impfung vor. «Noch ist nicht die Zeit für große Öffnungsschritte», sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) dazu. In Gaststätten würden beim Essen und Trinken keine Masken getragen. «Und wir wissen, dass die Omikron-Variante des Coronavirus deutlich ansteckender ist», meinte er. Weitere Beratungen zu den Corona-Beschränkungen werde es bei der nächsten Bund-Länder-Konferenz am 16. März geben. 

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