Corona-Schutzmaßnahmen gelten in Brandenburg bis 12. September weiter

Die Basis-Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus gelten in Brandenburg bis zum 12. September weiter. Damit gibt es weiterhin die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Auch die Testpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen bleibt bestehen. Der Gesundheitsausschuss des Landtags stimmte am Dienstag mit der Mehrheit der rot-schwarz-grünen Koalition der in der vergangenen Woche vom Kabinett beschlossenen Verlängerung der Corona-Verordnung um weitere vier Wochen zu.

Neu aufgenommen wurde in die Schutzverordnung eine dreimalige Testpflicht an Schulen in der kommenden Woche nach den Sommerferien. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und anderes Schulpersonal sind von der Testpflicht ausgenommen, können sich aber freiwillig selbst testen. Damit solle nach der Urlaubszeit die Sicherheit an den Schulen erhöht werden, um den Präsenz-Unterricht aufrechterhalten zu können, sagte Gesundheitsstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer.



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Laila

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