Darf ein Mädchen im Knabenchor singen? -
Darüber berät das Berliner Verwaltungsgericht
Hat ein Mädchen einen Anspruch darauf, in einem Knabenchor mitzusingen? Darüber berät das Berliner Verwaltungsgericht seit heute morgen. Eine Entscheidung war zunächst nicht abzusehen.
Geklagt hat die Mutter einer Neunjährigen. Sie hatte einen Platz für ihre Tochter in dem ausschließlich von Jungen besetzten Staats- und Domchor Berlin beansprucht. Der Chor hatte eine Aufnahme abgelehnt. Dem Kind fehlten die Grundlagen für die Gesangsausbildung. Es wäre aufgenommen worden, wenn seine Stimme dem Klangbild eines Knabenchores entsprochen hätte, hatte das Verwaltungsgericht mitgeteilt.
Aus Sicht der Kläger verletzt der Chor mit der Ablehnung den Anspruch auf gleiche Teilhabe an staatlichen Leistungen. Die Zugangsbeschränkung auf Jungen diskriminiere das Mädchen unzulässig. Die Neunjährige hatte zuvor im Kinderchor der Komischen Oper Berlin und in der Dom singschule in Frankfurt am Main gesungen.
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