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Deutsche im Ausland können Unterlagen zur Europawahl anfordern

Im Ausland lebende Deutsche müssen einen Antrag stellen, wenn sie bei der Europawahl Ende Mai ihre Stimme abgeben wollen.

Im Ausland lebende Deutsche müssen einen Antrag stellen, wenn sie bei der Europawahl Ende Mai ihre Stimme abgeben wollen. Dabei muss der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis persönlich und handschriftlich unterschrieben werden und bis zum 5. Mai bei der Heimatgemeinde eingegangen sein.

Teilweise würden dann auch die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland die Beförderung der Briefwahlunterlagen übernehmen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus Deutschland werden dazu am 26. Mai gewählt.

Voraussetzung für eine Teilnahme an der Abstimmung ist, dass die im Ausland lebenden Deutschen am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den Gebieten der übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung oder sich gewöhnlich dort aufgehalten haben.
Wahlberechtigt ist auch, wer nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland wohnte und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

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