Drei Transgeschlechtliche von Männergefängnis in Frauen-Haft verlegt
Nach der Änderung des Strafvollzugsgesetzes sind in Berlin bislang drei transgeschlechtliche
Nach der Änderung des Strafvollzugsgesetzes sind in Berlin bislang drei transgeschlechtliche Insassen vom Männer- ins Frauengefängnis verlegt worden. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage der AfD hervor. Über die entsprechende Verlegung berate eine Konferenz, an der etwa Vertreter des medizinischen und psychologischen Dienstes sowie der Sicherheitsabteilung beteiligt seien, hieß es von der Senatsjustizverwaltung.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte im vergangenen September eine Novelle der Justizvollzugsgesetze beschlossen. Dadurch haben trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen die Möglichkeit, selber mitzubestimmen, ob sie in die Haftanstalten für Männer oder für Frauen kommen.
Die Haft stelle für transgeschlechtliche Menschen eine große Herausforderung dar, da es unter den Inhaftierten zu Vorbehalten kommen könne und bei der betroffenen Person Hemmnisse bestehen könnten. «Dadurch ergibt sich ein erhöhter Betreuungsaufwand», hieß es. Nach den Angaben gibt es in den sieben Berliner Gefängnissen nur wenige trans- oder intergeschlechtliche Häftlinge. Im Frauenvollzug lag die höchste Anzahl bislang bei sechs, im Männervollzug bei fünf.
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