Einigung über Zuständigkeit für Cannabis-Anbau
Nach monatelanger Hängepartie ist nun klar, welche Behörde in Berlin für die Umsetzung der
Nach monatelanger Hängepartie ist nun klar, welche Behörde in Berlin für die Umsetzung der Cannabis-Teillegalisierung zuständig ist: Laut Senatskanzlei entscheidet künftig das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) über die Genehmigung von Vereinigungen, die Gras anbauen wollen. Darauf hätten sich die Senatskanzlei und die beteiligten Senatsverwaltungen verständigt, sagte Senatssprecherin Christine Richter der Deutschen Presse-Agentur. «Die dafür erforderlichen Ressourcen werden dem Lageso nach Analyse des Erfüllungsaufwands zugeschrieben.»
Nach Angaben Richters ist als Grundlage zunächst eine Rechtsverordnung der Senatsgesundheitsverwaltung geplant. Der Berliner Senat werde voraussichtlich bei seiner Sitzung am 3. September darüber beraten. «Parallel wird angestrebt, eine entsprechende Anpassung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes im Rahmen eines laufenden Verfahrens vorzunehmen», so Richter. Derartige Gesetzesänderungen muss das Abgeordnetenhaus beschließen.
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