Fall eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos erneut vor Gericht
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg befasst sich am Dienstag erneut mit der Kündigung eines Lehrers einer Hennigsdorfer Oberschule. Ihm war durch das Land Brandenburg gekündigt worden, weil der Mann auf einem Schulfest am Bernsteinsee im Sommer 2018 rechtsextreme Tättowierungen auf seinem Oberkörper vor Schülern gezeigt hatte.
Der 38-Jährige hatte gegen die Kündigung geklagt und bekam bislang von den Gerichten Recht: Bereits zwei Kündigungen des Landes erklärten die Richter für unwirksam. Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Neuruppin hatte das Land dann erneut Berufung eingelegt. Der Mann hatte auf seinem Oberkörper den Wahlspruch der SS «Meine Ehre heißt Treue» und weitere rechtsextreme Symbole tätowiert.