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Flucht von Gewalttäter - Justizsenatorin verteidigt Lockerung

Knapp zwei Wochen nach der Flucht eines verurteilten Gewalttäters hat Berlins Justizsenatorin Lena

Knapp zwei Wochen nach der Flucht eines verurteilten Gewalttäters hat Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) die Lockerungen für den Mann verteidigt. Vor der Entscheidung habe es eine umfassende Prüfung gegeben, erklärte sie am Mittwoch im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Dabei seien alle vorgeschriebenen Standards eingehalten worden, ergänzte die für den Justizvollzug zuständige Abteilungsleiterin, Susanne Gerlach. «Diesen Einzelfall des Scheiterns müssen wir aushalten», sagte Gerlach und verwies auf die insgesamt wenigen Verstöße gegen Lockerungen im Strafvollzug.

Die Fraktionen von CDU und FDP hatten eine Erklärung verlangt, warum dem Gewalttäter überhaupt Lockerungen wie ein unbegleiteter Ausgang gewährt wurden. Der 28-Jährige war am 27. August nicht in die Justizvollzugsanstalt Tegel zurückgekehrt und wird seitdem gesucht. Die Fahndung wurde nach Justizangaben eine Stunde nach dem Zeitpunkt ausgelöst, an dem er eigentlich hätte zurück sein müssen.

Der Mann verbüßte eine achtjährige Haftstrafe wegen Mordes. Nach Justizangaben war er nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil das Gericht wegen Drogenkonsums von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen war. 

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