Geld verdient mit Untermiete? BGH prüft Räumungsklage
962 statt 460 Euro: Ein Mieter hat von Untermietern einen deutlichen Zuschlag verlangt.
Karlsruhe/ Berlin - Bei der Untervermietung einer Wohnung in Berlin hat ein Mieter mehr als das Doppelte dessen verlangt, das er selbst zahlen musste. Eine Erlaubnis seiner Vermieterin für die Untervermietung hatte er nicht über den gesamten Zeitraum, auch bekam sie von dem Geld nichts ab. Nun prüft der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall. Es geht im Kern um eine Räumungsklage.
Der achte Zivilsenat in Karlsruhe will klären, ob Vermieterinnen und Vermieter Mietverträge für Wohnraum fristgemäß kündigen können, wenn Mieterinnen und Mieter die Wohnung mit Gewinn untervermieten. Ob der BGH schon heute nach der Verhandlung (10.00 Uhr) ein Urteil spricht, war zunächst unklar.
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