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Gemeinschaftsunterkunft: Naturschützer geben nicht auf

Im Streit um den Bau einer Notunterkunft für Geflüchtete behält sich der Landschaftsschutzverein

Im Streit um den Bau einer Notunterkunft für Geflüchtete behält sich der Landschaftsschutzverein Berlin-Brandenburg weitere rechtliche Schritte vor. Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gebe es keine weitere Instanz in diesem Rechtsschutzverfahren, sagte der Anwalt des Vereins, Christoph Partsch. Es bliebe unter anderem noch der Weg eines Hauptsacheverfahrens. 

Das dauere aber vermutlich zu lang, sagte Partsch. Bis zum Abschluss eines solchen Verfahrens sei die Natur durch den Bau der Notunterkunft schon längst zerstört, da ein solches Verfahren auch keine aufschiebende Wirkung entfalte, so Partsch.

Das OVG hatte vor wenigen Tagen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt und einen Eilantrag des Vereins gegen die Baugenehmigung für die temporäre Notunterkunft zurückgewiesen. Die Naturschützer könnten «sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die angegriffene Baugenehmigung gegen relevante umweltbezogene Rechtsvorschriften verstoße», hieß es in der OVG-Erklärung. 

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