Gericht entscheidet über AfD-Räumungsklage
Nach der Bundestagswahl beschert eine Party der AfD Ärger mit dem Vermieter. Er kündigt der Partei fristlos.
Berlin - Im Streit um die fristlose Kündigung des Mietvertrags für die AfD-Bundesgeschäftsstelle in der Hauptstadt will das Landgericht Berlin heute (9.00 Uhr) sein Urteil verkünden. Eine Güteverhandlung zwischen der Partei und der Hauseigentümer war vor einer Woche gescheitert. Der Eigentümer der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf will die AfD nicht länger als Mieter dulden.
Hintergrund ist die Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes. Aus Sicht von Vermieter Lukas Hufnagl verstieß die Partei damit gegen Vorgaben. Der österreichische Immobilieninvestor kündigte der AfD deswegen fristlos, ohne sie vorher abzumahnen. Er verlangt eine Räumung vor dem Ende der Mietverträge, die bis Ende 2027 laufen, aber Sonderkündigungsrechte beinhalten.
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