Gericht entscheidet über Volksbegehren «Berlin autofrei»

Berlin - Der Verfassungsgerichtshof verkündet heute sein Urteil zum Volksbegehren «Berlin autofrei». Damit entscheidet sich, ob die Gesetzesinitiative fortgesetzt werden kann - oder die Pläne einer Bürgerinitiative gescheitert sind. Die Organisatoren wollen im Wege eines Volksbegehrens den privaten Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings weitgehend verbieten. Der Senat hält das Ziel für verfassungsrechtlich bedenklich. Er hatte daher das höchste Gericht Berlins bereits vor 3 Jahren um eine Prüfung gebeten, ob ein solcher Volksentscheid überhaupt zulässig wäre. Nach den Plänen der Initiative sollen nach einer Übergangszeit von vier Jahren fast alle Straßen im Innenstadtbereich - mit Ausnahme der Bundesstraßen - zu «autoreduzierten Straßen» erklärt werden. Private Autofahrten sollen pro Person nur bis zu zwölfmal im Jahr möglich sein. Ausnahmen von dem faktischen Autoverbot soll es demnach geben für Menschen mit Behinderung, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr. Das gilt auch für Busse.



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