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Gericht verhandelt über Kündigung eines Lehrers wegen Nazi-Vergleich

Die Kündigung eines Berliner Lehrers wegen seiner Kritik an der Impfpolitik mit einer Anspielung

Die Kündigung eines Berliner Lehrers wegen seiner Kritik an der Impfpolitik mit einer Anspielung auf Konzentrationslager ist am Montag erneut Thema vor dem Berliner Arbeitsgericht. Das Gericht verhandelt über die Berufung des angestellten Lehrers, der gegen seine Entlassung vorgeht. In der ersten Instanz war im September 2022 die Kündigung bestätigt worden.

Der Lehrer hatte während der Corona-Pandemie ein Video veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift «Impfung macht frei» abgebildet war. Es folgte ein Tweet des bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), der eine Ausweitung des Impfens ankündigte, kombiniert mit der Aussage «Impfen ist der Weg zur Freiheit».

Das Land kündigte dem Lehrer, weil er das staatliche Werben um Impfbereitschaft mit der Nazi-Unrechtsherrschaft und den Konzentrationslagern gleichsetze. So verharmlose er den Nationalsozialismus und missachte die Opfer. Zudem habe er seine Schüler aufgefordert, ihm im Internet zu folgen. Der Lehrer hatte argumentiert, er habe nur die Äußerung Söders kritisieren und mit der Nazi-Polemik vergleichen wollen. Das sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. 

 

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