Gericht verhandelt über Millionenspende an AfD

Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt am Donnerstag (ab 9.00 Uhr) über die Rechtmäßigkeit einer Parteispende an die AfD. Die Partei will sich 2,3 Millionen Euro von der Bundestagsverwaltung zurückholen, die das Geld wegen Verdachts auf eine sogenannte Strohmann-Spende einbehalten hat. (Az. VG 2 K 410/25) 

Gegenstand des Streits sind Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf 2025 als «bürgerliche Alternative» zu anderen Parteien empfohlen wurde. Finanziert worden sein soll die Kampagne vom Österreicher Gerhard Dingler. 

Die Bundestagsverwaltung hält die Spende für unzulässig. Sie geht laut Gericht von einer «Strohmann»-Konstellation aus, weil es sich nach ihrer Einschätzung um die Spende eines nicht genannten Dritten handele. 

Per Bescheid verpflichtete Bundestagspräsidentin Julia Klöckner die AfD deshalb, die von der Partei gemeldete Spendensumme von rund 2,3 Millionen Euro an den Bundestag weiterzuleiten. Die AfD überwies das Geld, will aber auf juristischem Wege eine Rückzahlung erreichen und reichte Klage ein. Die Partei geht von einer zulässigen Spende aus, die tatsächlich von Dingler stammt und nicht von einem Dritten.



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