Gericht weist AfD-Eilantrag gegen abgelehnte Zulassung zu Wahl zurück
Die AfD ist mit ihrem Eilantrag gescheitert, den Direktkandidaten doch zur Landtagswahl am 1. September zuzulassen.
Gericht weist AfD-Eilantrag gegen abgelehnte Zulassung zu Wahl zurück
Die AfD ist mit ihrem Eilantrag gescheitert, den Direktkandidaten im Wahlkreis Oberspreewald-Lausitz im Süden Brandenburgs doch zur Landtagswahl am 1. September zuzulassen.
Das Verwaltungsgericht Cottbus wies den Antrag heute zurück und sah ihn als unzulässig an. Gegen die Ablehnung des Bewerbers könne nach dem Landeswahlrecht vor der Wahl nur über eine Beschwerde an den Landeswahlleiter oder gegebenenfalls mit einem Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl vorgegangen werden.
Die Kreiswahlleiterin hatte den AfD-Kandidaten Silvio Wolf, nicht zugelassen. Eine Beschwerde Wolfs hatte der Landeswahlausschuss Brandenburg bereits in der vergangenen Woche zurückgewiesen. Der Grund: Unterschriften hätten in den eingereichten Unterlagen gefehlt. Nach Angaben der Brandenburger AfD war eine innerparteiliche Auseinandersetzung der Grund für die fehlenden Unterschriften. Im gleichen Wahlkreis tritt auch CDU-Landeschef Ingo Senftleben an. Gegen den Beschluss des Gerichts kann der AfD-Kandidat mit einer Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vorgehen.
Nachricht teilen
… ich on air!