Gericht weist Verfassungsbeschwerden wegen Kita-Zuzahlungen ab
Berlin - Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat mehrere Beschwerden gegen die Zuzahlungsbegrenzungen für Kitas zurückgewiesen. Die drei von einem Kita-Träger sowie Privatpersonen eingereichten Verfassungsbeschwerden seien unzulässig, heißt es in den am Dienstag bekanntgewordenen Entscheidungen. Die Kläger seien nicht beschwerdebefugt beziehungsweise hätten vorher nicht den regulären Rechtsweg ausgeschöpft.
Seit 1. September 2018 ist die Höhe der Zuzahlungen in den Kitas etwa für zusätzliche Sportangebote, Bio-Essen, Musik- oder Sprachunterricht auf maximal 90 Euro im Monat begrenzt. Zudem müssen Kita-Träger melden, für welche Leistungen sie extra Zahlungen erheben. Gerade einkommensschwächere Eltern sollen so vor unangemessenen finanziellen Forderungen geschützt werden.
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