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Gericht: Frau mit sichtbaren Tattoos darf Polizistin werden

Sichtbar tätowierte Polizisten - früher undenkbar. Im Laufe der Jahre sorgten Gerichtsurteile für einen offeneren Umgang damit

Berlin - Eine Frau mit sichtbaren Tätowierungen auf beiden Handrücken darf nach einer Gerichtsentscheidung in Berlin Kriminalpolizistin werden. Das gelte, wenn die Tattoos inhaltlich problemlos seien, teilte das Verwaltungsgericht zu dem Eilverfahren mit. Die Polizei hatte die Bewerbung der Frau zur Ausbildung bei der Kripo abgelehnt. Dagegen zog die Frau vor Gericht. Sie trägt unter anderem auf beiden Handrücken große Tätowierungen von Rosenblüten mit den Namen ihrer Kinder. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass sichtbare Tätowierungen nur dann ein Hinderungsgrund seien, wenn sie über das übliche Maß hinausgingen und wegen ihrer Art die amtliche Funktion der Polizistin in den Hintergrund drängen würden. 

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