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Gericht: Keine Klassenfahrt nach Schlag ins Gesicht

Wer seinen Mitschüler ins Gesicht schlägt, muss mit dem Ausschluss von der Klassenfahrt rechnen

Berlin - Wer seinen Mitschüler ins Gesicht schlägt, muss mit dem Ausschluss von der Klassenfahrt rechnen - zumindest, wenn er nicht zum ersten Mal auffällig geworden ist. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. 

Die Entscheidung der Klassenkonferenz sei nicht überzogen. Für den Schüler einer 9. Klasse einer Oberschule in Berlin-Spandau fällt damit die Skifahrt nach Südtirol flach. 

Nach Gerichtsangaben ist der Schüler, dessen Mutter vor Gericht gezogen war, bereits im Vorfeld mehrfach aufgefallen - auch durch Gewalt. Im Dezember 2023 soll er dann dem Mitschüler mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben.  

Die Klassenkonferenz habe zu Recht davon ausgehen dürfen, dass es dem Jugendlichen an Einsicht mangele, so das Gericht. Zahlreiche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen hätten nicht dazu geführt, dass er Konflikte friedlich löse. Die Sanktion auf das jüngste Fehlverhalten des Schülers sei nicht zu beanstanden, so das Gericht. 

Mutter und Sohn hatten hingegen nach den Angaben argumentiert, die Maßnahme sei unverhältnismäßig 

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

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