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Gerichtsurteil: Verbot von Ferienhaus-Vermietung bleibt wegen Corona

Die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen in Brandenburg



Potsdam - Die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen in Brandenburg bleibt wegen der Corona-Pandemie nach einem Gerichtsurteil verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte es am Donnerstag ab, die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorläufig außer Vollzug zu setzen. Das wollte eine Frau erreichen, die auf einem Hofgrundstück in Brandenburg Ferienhäuser und eine Ferienwohnung vermietet.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass das Infektionsschutzgesetz eine hinreichende Rechtsgrundlage sei. Auch sei das bis zum 8. Mai befristete Verbot, Ferienhäuser und Ferienwohnungen zu touristischen Zwecken zu vermieten, angesichts des hohen Rangs der Schutzgüter Leben und Gesundheit nicht unverhältnismäßig - trotz des Eingriffs in die Berufsfreiheit der Klägerin. Das Gericht zog zudem die Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) mit heran, dass auch gegenwärtig noch eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung sieht.

Nach der derzeitigen Eindämmungsverordnung ist es Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern oder Verpächtern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.

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