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Haftstrafe nach rechtsextremen Straftaten in Berlin-Neukölln

Einer der beiden Hauptangeklagten im Prozess um eine Serie rechtsextremer Straftaten in Berlin-Neukölln

Einer der beiden Hauptangeklagten im Prozess um eine Serie rechtsextremer Straftaten in Berlin-Neukölln soll für eineinhalb Jahre in Haft. Das Amtsgericht Tiergarten hat den 36-Jährigen am Dienstag wegen Sachbeschädigung in 27 Fällen und Betrugs verurteilt. Vom Vorwurf der Brandstiftung wurde aber auch er freigesprochen. Das Gericht habe sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit von der Schuld des Angeklagten überzeugen können, sagte Richterin Ulrike Hauser am Dienstag. Damit blieb die Berliner Generalstaatsanwaltschaft erneut mit einem zentralen Punkt ihrer Anklage erfolglos. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der zweite Hauptangeklagte (39) war bereits im vergangenen Dezember vom Hauptvorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Ursprünglich waren fünf Männer im Zusammenhang mit Vorfällen in Neukölln angeklagt, bei denen es neben der Brandstiftung um rechtsextremistische Schmierereien und Bedrohungen ging. 

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