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Immer mehr Strafverfahren wegen illegaler Autorennen in Berlin

In der Hauptstadt müssen immer mehr Raser und Fahrer illegaler Autorennen mit Strafverfolgung



Berlin - In der Hauptstadt müssen immer mehr Raser und Fahrer illegaler Autorennen mit Strafverfolgung rechnen. Die Zahl neuer Ermittlungsverfahren stieg gegenüber 2018 um mehr als 30 Prozent, wie der Erste Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann der Deutschen Presse-Agentur sagte. Im Vorjahr wurden 565 solcher Verfahren eingeleitet. «Seit der Gesetzesänderung bis zum Ende dieses Jahres werden wir bei den Ermittlungsverfahren die 1000er-Marke überstiegen haben», schätzte Winkelmann.

Im Oktober 2017 wurden illegale Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen laut Strafgesetzbuch mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Der neue Paragraf 315d sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch ein «verbotenes Kraftfahrzeugrennen» der Tod eines anderen Menschen verursacht wird.

Die Raser seien meist männliche Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren. «Sie heißen aber nur selten Müller oder Schulze», so der Amtsanwalt. «Es wird das ganze Jahr über gerast», betonte er. Es gebe keine Saison für viel zu schnelles und riskantes Fahren.

Die Berliner Amtsanwaltschaft ist neben der Staatsanwaltschaft eine eigenständige Strafverfolgungsbehörde, die es außer in der Hauptstadt nur noch in Frankfurt/Main gibt. In Berlin bearbeitet sie Delikte im Straßenverkehr sowie Kleinkriminalität in eigener Zuständigkeit.

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