Justizsenator Behrendt verteidigt Antidiskriminierungsgesetz
Nach dem Beschluss im Berliner Abgeordnetenhaus hat Justizsenator Dirk Behrendt
Berlin - Nach dem Beschluss im Berliner Abgeordnetenhaus hat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) das landesweite Antidiskriminierungsgesetz erneut gegen scharfe Kritik vor allem in Bezug auf die Polizei verteidigt. Das Gesetz richte sich nicht an den einzelnen Polizisten, in Anspruch genommen werde das Land Berlin, sagte Behrendt am Donnerstag in der RBB-«Abendschau». Für Polizeibeamte und die anderen Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes, die nach Recht und Gesetz ihre Arbeit täten, ändere sich «überhaupt nichts», so der Grünen-Politiker. «Es geht um Extremfälle, wo es zu Diskriminierungen kommt, und die sollten wir alle bekämpfen.»
Das Abgeordnetenhaus beschloss das Gesetz am Donnerstag bei der letzten Sitzung vor der Sommerpause in namentlicher Abstimmung. Von den anwesenden 143 Abgeordneten stimmten 86 mit Ja, 57 mit Nein. Es soll die Menschen in Berlin vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und auch Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen, wenn das nachweislich nicht gelungen ist. Berlin ist das erste Bundesland, das ein solches landesweites Antidiskriminierungsgesetz bekommt.
Ein großer Kritikpunkt - vor allem aus der CDU - lautet, durch das Gesetz werde die Beweislast umgekehrt, so dass beispielsweise Polizisten künftig nachweisen müssten, dass Diskriminierungsvorwürfe gegen sie falsch seien.
Behrendt erläuterte im RBB weiter das Gesetz mit Blick auf die Verwaltung: Wenn jemand der etwa schwarz oder schwul sei, in der Verwaltung anders behandelt werde als jemand, der das nicht sei, dann deute das auf Diskriminierung hin und das Gesetz komme zur Anwendung. «Wenn beispielsweise drei weiße Männer eine Gaststättenerlaubnis beantragen und sie bekommen, und ein schwarzer Mann sie nicht bekommt - dann müsste man genauer hingucken, woran es liegt.»
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