Karlsruhe entscheidet über RBB-Klage gegen Staatsvertrag

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht gibt heute seine Entscheidung über eine Beschwerde vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) bekannt. Der RBB beschwert sich über Teile des neuen Staatsvertrags, den Berlin und Brandenburg 2023 beschlossen haben. Er meint, dieser Vertrag verletzt die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Medien.

Hintergrund ist eine Krise beim RBB im Sommer 2022. Damals gab es Vorwürfe gegen die Senderleitung – es ging um Vetternwirtschaft und Geldverschwendung. Der neue Vertrag sollte eigentlich helfen, den RBB neu aufzustellen. Der Sender sagt aber: Einige Regeln darin gehen zu weit und sind nicht nötig – selbst nach der Krise.

Zum Beispiel stört sich der RBB daran, dass er jeden Tag 60 Minuten getrenntes Fernsehprogramm für Berlin und Brandenburg machen muss. Auch Regeln über die Leitung der Landesprogramme und die Anzahl sowie Orte von Regionalstudios sieht der RBB kritisch. Außerdem gibt es laut RBB verfassungsrechtliche Bedenken bei der Zusammensetzung des neuen Direktoriums, bei der Pflicht, jede Stelle öffentlich auszuschreiben, sowie bei den Haftungsregeln für Aufsichtsgremien und die Intendantin.

Öffentlich-rechtliche Sender wie der RBB bekommen ihr Geld aus den Rundfunkbeiträgen, die alle Haushalte und Firmen zahlen. Für jeden Sender gibt es einen eigenen Staatsvertrag, der die Strukturen und Kontrollen regelt.



Auf Facebook teilen

Über den Autor

Kathi

Power Radio - ... ich on air ...

Mehr über den Autor



Winamp, iTunes 
Windows Media Player 
Real Player 
QuickTime