Kind stürzt von Seebrücke - Gericht lehnt Geldforderung ab
In der Hochsaison fällt ein Kleinkind von einer Seebrücke auf Usedom, die Mutter springt hinterher.
Stralsund/Zinnowitz - Nach dem aufsehenerregenden Sturz ihres damals zweijährigen Jungen von einer Seebrücke auf Usedom vor mehr als drei Jahren hat das Landgericht Stralsund Geldforderungen der Mutter abgewiesen. Die Seebrücke sei ausreichend sicher, heißt es in der Urteilsbegründung. Sie müsse nicht die Erwartungen etwa an einen Spielplatz erfüllen und das Herabstürzen von Kleinkindern aus jeglicher - auch ungewöhnlicher - Position verhindern. Die damals 34-jährige Brandenburgerin hatte ein Urlaubsfoto ihrer beiden Söhne machen wollen. Beim Versuch sich hinzuhocken war der jüngere Sohn nach Darstellung der Mutter rücklings durch das Geländer gefallen. Sie war hinterhergesprungen und hatte sich besonders das linke Bein schwer verletzt. Der Junge war unverletzt geblieben. Die Frau forderte mindestens 35.000 Euro Schmerzensgeld und zusätzlich Schadenersatz von der Gemeinde Zinnowitz - die Seebrücke sei nicht sicher genug.
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