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Länder für Schutz für sexuelle Identität im Grundgesetz

Schutz queerer Menschen: Mehrere Länder setzen sich für eine Grundgesetzänderung ein.

Berlin - Die Länder wollen den Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Identität im Grundgesetz verankern. Eine entsprechende eigene Gesetzesinitiative will der Bundesrat nun in den Bundestag einbringen, wie die Länderkammer in der aktuellen Sitzung beschloss. Eine Verfassungsänderung bräuchte eine Zweidrittelmehrheit beider Kammern.

Konkret geht es darum, dass Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz «sexuelle Identität» erweitert wird. Derzeit heißt es an der Stelle: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.»

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