Landgericht: Keine Herausgabe des Cross-Gemäldes an Erben
Potsdam - Im juristischen Streit um ein Gemälde des französischen Malers Henri-Edmond Cross (1856-1910) hat das Landgericht Potsdam die Herausgabe des Werks an die Kläger abgelehnt. Die Zivilkammer habe die entsprechende Klage auf Einstweilige Verfügung von Erben eines französischen Sammlers gegen das Museum Barberini zurückgewiesen, teilte das Landgericht am Donnerstag mit.
Zur Begründung erklärte die Kammer, sie sehe keine Gefahr, dass das Gemälde verschwinde. Zudem könnten sich die Kläger mit ihrem Anspruch «gegen denjenigen wenden, der sich hier als Eigentümer geriere, das Museum of Fine Arts in Houston». Das Museum sei bekannt und rühme sich öffentlich des Eigentums an dem Gemälde. Den Klägern würden rechtliche Schritte auch nicht durch den museumsüblichen Leihverkehr erschwert.
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