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Landtag beschließt Gesetz für Einrichtungen für Asylsuchende

Brandenburg soll ein neues Landesaufnahmegesetz gelten.

Potsdam - Der Brandenburger Landtag hat ein Gesetz zur Neustrukturierung der Landeseinrichtungen für Asylsuchende mehrheitlich beschlossen. «Dieses Landesaufnahmegesetz sorgt dafür, dass wir Integration dort schaffen, wo es möglich ist, und Rückkehr dort, wo es notwendig ist», sagte Innenminister René Wilke (SPD) in einer Landtagssitzung. «Wir bieten Chancen, sich einen Platz zu erarbeiten, aber auch Konsequenz, wo der Wille dazu nicht gegeben ist.»

Geplant sind neue Landesübergangseinrichtungen sowie eine Ausreiseeinrichtung. Der Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung wird mit dem Gesetz auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Menschen mit sicherer Bleibeperspektive werden auf die Kommunen verteilt. Wer eine unklare Bleibeperspektive hat, kommt entweder in eine Landesübergangseinrichtung oder in eine Ausreiseeinrichtung. 

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