Messerverbote am Kottbusser Tor und Görlitzer Park
In drei Gebieten Berlins mit viel Kriminalität sollen Messer und andere Waffen ab 15. Februar
In drei Gebieten Berlins mit viel Kriminalität sollen Messer und andere Waffen ab 15. Februar kommenden Jahres verboten sein. Das betrifft den Görlitzer Park und das Kottbusser Tor in Kreuzberg sowie den Leopoldplatz im Wedding, wie der Berliner Senat aus CDU und SPD beschloss.
Das Verbot gilt für Messer aller Art und für klassische Schusswaffen ebenso wie für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen - und zwar auch dann, wenn die Besitzer einen sogenannten kleinen Waffenschein haben.
Verbot gilt auch für Taschenmesser
Bei Messern gilt das Verbot umfassend und unabhängig von der Klingenlänge. Verboten sind auch Taschen- und Küchenmesser. Ausnahmen von den Verboten sind für Polizei-, Einsatz- und Rettungskräfte vorgesehen, aber auch für Restaurantbesitzer.
Die drei Verbotszonen erstrecken sich auf die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in den drei Gebieten sowie auf die U-Bahnhöfe Görlitzer Park, Kottbusser Tor und Leopoldplatz. Die Verbote gelten innerhalb der Areale zudem in Bussen und U-Bahnen.
Die Polizei darf das Verbot unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten kontrollieren. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Außerdem kann die Polizei mitgeführte Waffen und Messer einziehen.
Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel hatte mehrfach solche Verbotszonen positiv bewertet. «Wir können Messer sofort entziehen. Und dazu wird ein Bußgeld fällig. Es wird also doppelt spürbar. Ich verspreche mir durchaus eine Veränderung bei vielen», sagte sie kürzlich. Bisher könne die Polizei Messer nur bei einer nachgewiesenen Gefahr durch die Verdächtigen beschlagnahmen.
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