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Ministerium prüft Regeln nach Missbrauchsvorwurf in Klinik

Wird es auch gesetzliche Änderungen geben?

Potsdam - Als Folge des mutmaßlichen schweren Missbrauchsfalls im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel lässt das Gesundheitsministerium ein Gutachten erstellen. Dabei sollen unverzüglich die gesetzlichen Regelungen, die Hausordnungen sowie die Besuchsregelungen untersucht werden, wie ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mitteilte. «Wir prüfen, ob diese Regelungen noch der aktuellen Situation entsprechen und ob sie mit der geltenden Gesetzeslage übereinstimmen.» 

Das Ministerium wolle mögliche Gesetzeslücken schließen und die Initiative ergreifen, falls der Bund dafür zuständig sei, hieß es weiter. Die gesetzliche Grundlage für den Maßregelvollzug ist das brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz. Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) berichtete in der Fraktionssitzung der SPD in Landtag über Konsequenzen des Missbrauchsvorwurfs. 

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