Parité-Gesetz: Piraten sehen Diskriminierung des dritten Geschlechts
Potsdam - Die Brandenburger Piraten wollen gegen das vom Landtag beschlossene Parité-Gesetz in Kürze beim Landesverfassungsgericht Beschwerde einlegen.
Das Gesetz schränke die Organisationsfreiheit der Parteien sowie das passive Wahlrecht ein und diskriminiere das sogenannte dritte Geschlecht der Transgender, sagte der Landesvorsitzende Thomas Bennühr heute in Potsdam. Nach dem bundesweit einmaligen Gesetz müssen die Brandenburger Parteien vom kommenden Sommer an bei Landtagswahlen auf ihren Listen gleich viele Männer und Frauen als Kandidaten aufstellen. Transgender sollen entscheiden, ob sie auf der Männer- oder Frauenliste antreten.
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