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Polizei zählt bisher fünf Beschwerden nach Antidiskriminierungsgesetz

Das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG) hatte bei der Polizei bislang keine Flut von

Berlin - Das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG) hatte bei der Polizei bislang keine Flut von Bürgerbeschwerden zur Folge. Einen Monat nach Inkrafttreten der umstrittenen Regelung zählte die Polizei fünf Eingaben von Menschen, die sich etwa aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe oder Herkunft diskriminiert fühlen. Wie ein Polizeisprecher am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur weiter mitteilte, kritisierten die Betreffenden eine Kontrolle wegen des Verdachts einer Straftat, eine körperliche Durchsuchung, eine vermeintlich verzögerte Auskunft und in zwei Fällen die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Alle Beschwerden würden geprüft.

Das von der rot-rot-grünen Mehrheit im Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz, das seit dem 21. Juni in Kraft ist, soll Menschen vor Diskriminierung durch Behörden schützen. Es soll Klagen erleichtern, wenn sich Menschen von Polizisten, Sachbearbeitern oder anderen Behördenvertretern ungerecht behandelt fühlen. Das Gesetz sorgte bundesweit für Wirbel. Eine breite Front von Kritikern wandte ein, es stelle insbesondere Polizisten unter Pauschalverdacht und erschwere deren Arbeit - was der Senat zurückwies.

Eine dpa-Umfrage bei der Justizverwaltung und den Bezirken hatte am Wochenende ergeben, dass eine von manchen befürchtete Beschwerdeflut auch bei anderen Behörden bislang ausblieb. Die Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung (LADS) verzeichnete knapp 20 Eingaben, die Bezirke berichteten über wenige Einzelfälle.

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