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Polizeischüler benutzt Nazi-Vokabular - OVG bestätigt Entlassung

Wegen extremer Sprüche während einer Übung darf ein

Neuruppin/Berlin - Wegen extremer Sprüche während einer Übung darf ein 26-Jähriger nicht weiter an der Polizeihochschule in Oranienburg zum Polizisten ausgebildet werden. Die Entlassung durch das Land Brandenburg sei aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue und charakterlichen Eignung nicht zu beanstanden, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG). Damit gab es dem Land Brandenburg Recht und änderte eine zuvor ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam, wie das OVG am Mittwoch bekannt gab (Az.: OVG 4 S 41/20).

Der 26-Jährige sollte bei einer Übung einen Namen mithilfe des Funkalphabets buchstabieren und soll dabei die Wörter «Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer» - beziehungsweise «Genozid» durchgegeben haben - in Anwesenheit anderer Schüler. Die Polizeihochschule in Oranienburg hatte den jungen Mann nach dem Vorfall entlassen. Dagegen legte er Widerspruch und anschließend erfolgreich Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein - wogegen wiederum die Polizeihochschule erfolgreich Rechtsmittel einlegte.

Das OVG gestand nach eigenem Bekunden dem Dienstherrn bei seinen Zweifeln an der Eignung des Polizeischülers einen Beurteilungsspielraum zu. Der Dienstherr habe «keinen einmaligen, persönlichkeitsfremden Vorfall annehmen müssen», argumentierten die Richter. Ein zuvor von der Staatsanwaltschaft Neuruppin eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Polizeianwärter wegen Volksverhetzung lasse die begründeten Zweifel an seiner Eignung nicht entfallen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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