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Raser-Anwalt legt Revision gegen Mordurteil ein

 

Berlin - Der Fall der beiden Berliner Raser, die heute erneut wegen Mordes verurteilt wurden, ist noch nicht zu Ende. Ein Verteidiger erklärte gleich nach Verhandlungsende, er habe bereits Revision eingelegt. Dann muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut damit auseinandersetzen.

Rund drei Jahre nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt hatte das Landgericht die Männer im Alter von 30 und 27 Jahren wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei dem illegalen Rennen im Februar 2016 starb ein unbeteiligter Rentner.

Eine erste Verurteilung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben und eine neue Verhandlung am Berliner Landgericht angeordnet. In dem heutigen Urteil sah es das Gericht als erwiesen an, dass Raser in ihren hochmotorisierten Autos den Tod des 69-Jährigen billigend in Kauf nahmen. «Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt.»

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