Richterbund: Neue Vorschriften gegen organisiertes Verbrechen greifen
Nach Einschätzung des Deutschen Richterbunds haben sich verschärfte
Berlin - Nach Einschätzung des Deutschen Richterbunds haben sich verschärfte Vorschriften zur Einziehung von Vermögen im Kampf gegen die organisierte Kriminalität bewährt. «Es gelingt der Justiz zunehmend, Straftätern die finanziellen Vorteile ihrer Taten zu entziehen», sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Im Vollzug der Vorschriften gibt es aber noch Luft nach oben, weil es nach wie vor an Rechtspflegern, Staatsanwälten und Richtern fehlt, um die gesetzlichen Möglichkeiten flächendeckend ausschöpfen zu können.»
Die neuen Vorschriften zur leichteren Vermögensabschöpfung sind im Juli 2017 in Kraft getreten. Sie zielen auf Formen des organisierten Verbrechens und damit auch auf kriminelle Familienclans ab. Das Thema Clankriminalität steht auch beim Treffen der Innenminister von Bund und Ländern in Erfurt auf der Tagesordnung, das am Mittwoch beginnt.
Die Neuerungen von 2017 erleichtern die Sicherstellung von Geld oder Besitz, das durch Straftaten erlangt wurde. Sie greifen auch, wenn der Ursprung des Vermögens unklar ist, aber «kein vernünftiger Zweifel» daran besteht, dass es aus kriminellen Handlungen herrührt.
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