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Senat erleichtert Arbeitserlaubnisse für geduldete Ausländer

Ausländer ohne langfristige Aufenthaltsgenehmigung sollen in Berlin in Zukunft einfacher arbeiten dürfen als bisher



Berlin - Ausländer ohne langfristige Aufenthaltsgenehmigung sollen in Berlin in Zukunft einfacher arbeiten dürfen als bisher. Entsprechende Änderungen in den Vorschriften der Ausländerbehörde kündigte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Dienstag an. Erleichterungen soll es ebenfalls geben für gut integrierte Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis, die auf humanitären Gründen beruht.

Geisel stützte sich bei seinen Änderungen auf Vorschläge einer Kommission, die vor einem Jahr eingesetzt wurde. Diese Kommission sollte die «Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin» (VAB) überarbeiten, die auf rund 800 Seiten aufgelistet sind. Sie habe 56 Vorschläge präsentiert, von denen mehr als 60 Prozent akzeptiert worden seien, so Geisel. Dabei sei der gesetzlich vorgegebene Rahmen «ausgeschöpft» worden, um eine «noch integrationsfreundlichere Auslegung der Vorschriften zu erreichen».

So dürfen geduldete Ausländer, die keinen Pass haben, eigentlich nur dann arbeiten, wenn sie sich bemühen, einen neuen Pass zu beschaffen. Um diese Bemühungen zu belegen, reicht künftig eine eidesstattliche Versicherung. So solle erreicht werden, dass von diesen geduldeten Ausländern mehr als bisher arbeiten dürfen und sich so besser integrieren.

Die geänderten Richtlinien sind im Internet veröffentlicht. Ab Januar 2020 wird die Berliner Ausländerbehörde umbenannt in Landesamt für Einwanderung.

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