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Strafen für Verstöße gegen Corona-Regeln in Brandenburg möglich

Wer in Brandenburg gegen die Einschränkungen zum Schutz vor dem



Potsdam - Wer in Brandenburg gegen die Einschränkungen zum Schutz vor dem Coronavirus verstößt, muss ab diesem Donnerstag mit empfindlichen Strafen rechnen. Der Bußgeldkatalog, den das Kabinett am Dienstag beschloss, ermöglicht Strafen von bis zu 25 000 Euro. Wer trotz des Verbots an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, dem droht ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro. Die Veranstalter müssen mit 500 bis 2500 Euro rechnen. Wer den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhält, der muss mit einer Strafe zwischen 50 und 500 Euro rechnen. Die Kommunen können die Höhe des Bußgelds festlegen. Innenminister Michael Stübgen (CDU) hatte am Dienstag aber betont, die Polizei wolle die Menschen zunächst aufklären.

Die Brandenburger dürfen seit Montag vergangener Woche draußen nur allein, mit Angehörigen aus dem eigenen Haushalt oder einer Person außerhalb des Haushalts bei 1,5 Meter Abstand unterwegs sein. Das Betreten öffentlicher Straßen und Plätze ist nur bei Ausnahmen erlaubt wie zum Arbeiten, Einkaufen oder für Arztbesuche. Die meisten Läden sind geschlossen, aber nicht Supermärkte, Apotheken, Banken, Poststellen und Tankstellen. Das Kabinett verlängerte die Ausgangsbeschränkungen bis zum 19. April. Der Landtag beschloss am Mittwoch einen Rettungsschirm von bis zu zwei Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Eltern von Kita-Kindern und für Krankenhäuser.

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