Streit um Corona-Demos - Berliner Polizei siegt vor Gericht
Berlin -Das Gericht begründete seine Entscheidung vor Dutzenden Unterstützern Ballwegs im Saal mit Verweis auf die besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie. Die Gefährlichkeit des Virus habe man damals noch nicht sicher einschätzen können. Es habe auch noch keine Impfung gegeben. Deswegen seien die Anforderungen zur Auflösung einer Demonstration mitunter auch geringer gewesen.Durch die Demonstrationen habe die unmittelbare Gefahr bestanden, dass Polizisten, Teilnehmer und deren Kontaktpersonen durch ein Infektionsgeschehen in ihrem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt würden, so das Gericht. Andere geeignete Mittel außer der Auflösung seien nicht ersichtlich gewesen - auch weil die Demonstranten die wiederholten Durchsagen der Polizei, den Mindestabstand einzuhalten beziehungsweise Masken zu tragen, weitgehend ignoriert hätten.