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Tarifabschluss regelt KI-Einsatz in der Filmproduktion

Gewerkschaften und Produzenten in Deutschland haben sich nach monatelangen Verhandlungen

 Gewerkschaften und Produzenten in Deutschland haben sich nach monatelangen Verhandlungen auf tarifrechtliche Regelungen zur Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) in der Filmproduktion geeinigt. Das teilten die Produktionsallianz, die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Schauspielgewerkschaft BFFS mit. 

Die neue Regelung soll Verdi zufolge unter anderem sicherstellen, dass nicht über den Kopf von Schauspielerinnen und Schauspieler hinweg mit digitalen Nachbildungen von ihnen gearbeitet wird. Dafür ist künftig die Einwilligung der Darsteller notwendig, die einen Anspruch auf Vergütung bekommen. 

Die Vereinbarung soll den Manteltarifvertrag ergänzen, am 1. März in Kraft treten und zunächst bis zum 30. Juni 2026 gelten. Sie betrifft die sogenannte generative KI, die aus Trainingsdaten Muster erlernt und mit Hilfe von Algorithmen neue Inhalte erzeugt. 

Der Vorstandssprecher der Produktionsallianz, Björn Böhning, sagte, der KI-Tarifvertrag setze Maßstäbe. «Erstmalig hat sich in Deutschland eine Branche Regeln für den Einsatz generativer KI gegeben, darauf können wir stolz sein», so Böhning.

Verdi-Vorstandsmitglied Christoph Schmitz-Dethlefsen ergänzte, die Vereinbarung bedeute mehr Schutz, mehr Mitbestimmung, die Pflicht zur Transparenz und auch finanzielle Kompensationen. Die Tarifregelung soll halbjährlich evaluiert werden und Verdi zufolge Grundlage für Regelungen zum Einsatz generativer KI in anderen Bereichen der Filmbranche werden.

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